Nachweis der Alkoholabstinenz
Nachweis der Drogenfreiheit
Durch behördliche Anordnung kann es erforderlich werden, den Nachweis der Abstinenz von Alkohol oder den Nachweis der Drogenfreiheit führen zu müssen. Unser Labor ist gemäß DIN EN ISO 17025 forensisch akkreditiert und darf daher die genannten Untersuchungen durchführen.
Die Klienten können bei uns Termine zu den im Rahmen einer MPU oder anderer behördlicher Auflagen angeordneten Untersuchungen vereinbaren.
In einem ersten Termin wird eine Vorbesprechung zum Ablauf des Kontrollprogrammes durchgeführt. Die Klienten erhalten wichtige Hinweise, deren Nichtbeachtung zum Abbruch des Kontrollprogramms führen kann.
Zu jedem Termin muß sich der Klient mittels Reisepass oder gültigem Personalausweis ausweisen, daher sind diese Dokumente zu jedem Termin mitzubringen.
In Folgeterminen, zu denen kurzfristig eingeladen wird, erfolgt die Probennahme durch unser geschultes Personal. Solche Termine liegen in der Zeit zwischen 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Über das vom Klienten zu ermöglichende Zeitfenster wird im Rahmen des ersten Termines gesprochen. Stets wird eine A- und eine B-Probe entnommen, wobei im ersten Untersuchungsgang nur die A-Probe analysiert wird. Die B-Probe wird unversehrt aufbewahrt, um ggf. erforderliche Bestätigungsanalysen und andere weiterführende Analysen durchführen zu können. Die Proben werden entsprechend den geltenden Richlinien zwei Jahre aufbewahrt.
Termine zum Erstgespräch, zur Haarprobennahme oder allgemeine Informationen können die Klienten wochentags zwischen 14.00 Uhr und 15.00 Uhr unter folgender Telefonnummer erhalten: 0340 540 53 38.